1.1 |
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Der Mieter haftet für alle Schäden an
den überlassenen Gegenständen. Bei
Nichtrückgabe wird der Neuwert zuzüglich aller Kosten
in Rechnung gestellt, die uns durch Anmietung entsprechenden
Gerätes zur Erfüllung laufender
Aufträge entstehen. Letzteres gilt ebenso
bei verspäteter oder unvollständiger
Rückgabe. Bei Verlust durch Diebstahl hat der Mieter
zusätzlich eine von der zuständigen Behörde
aufgenommene Diebstahlanzeige vorzuweisen. Übersteigt der von
uns festzusetzende Materialwert die Kautionsfähigkeit des
Mieters, ist der Nachweis eines Versicherungsabschlusses in
entsprechender Höhe erforderlich. |
1.2 |
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Bei Anlagen, die mit dem Aufbau und/oder Bedienung in
einem Gebäude durch unser Personal gemietet werden,
übernimmt der Mieter/Auftraggeber während der
gesamten Einbringungsdauer die Sicherung und Bewachung unserer Anlagen
sowie die uneingeschränkte Haftung für alle - auch
durch Dritte - verursachten Schäden an unseren Anlagen.
Gleiches gilt bei Veranstaltungen auf einem Freigelände.
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1.3 |
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Wir haften in keinem Fall für
Schäden, die durch unsere Geräte und Anlagen
verursacht werden. |
1.4 |
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Der freie Zugang zu den gemieteten Geräten
muß uns jederzeit
möglich sein. |
1.5 |
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Vor oder während Veranstaltungen, bei welchen
eine Beschädigung der gemieteten Geräte und Anlagen
möglich ist, oder Tatsachen bekannt werden, die solches
vermuten lassen, kündigen wir den Mietvertrag und fordern
bereits installierte Geräte unverzüglich
zurück. Dies gilt auch für extreme
Witterungsverhältnisse bei Open Air Veranstaltungen. Besteht
der Mieter auf Vertragserfüllung, wird sofort eine Kaution in
Höhe des Neuwertes der Anlage in bar fällig. |
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2.1 |
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Bei Abholung ist die Vorlage eines gültigen
Personalausweises sowie die Angabe des Einsatzortes unserer Anlagen
erforderlich. Wir behalten uns das Recht vor, die Hinterlegung einer
Kaution oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zu
verlangen. |
2.2 |
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Weitervermietung ist nur mit unserer - im
Einzelfall ausdrücklich eingeholten - Zustimmung
zulässig. |
2.3 |
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Wir bescheinigen mit Übergabeunterschrift den
einwandfreien technischen Zustand sowie die Vollständigkeit
der Geräte, Kabel und
Zubehörteile für den vom
Mieter genannten Einsatzzweck. Sollten bei
Inbetriebnahme unserer Geräte trotzdem Mängel
erkennbar werden, sind wir davon vor einer eventuell
möglichen, eingeschränkten oder teilweisen Nutzung in
Kenntnis zu setzen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht
anerkannt. Reparaturen und technische Eingriffe des Mieters an unseren
Anlagen sind unzulässig. |
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3.1 |
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Unsere Forderungen für Vermietung sind bei
Abholung bzw. vor Veranstaltungsbeginn in bar zu entrichten.
Für Transport- und Servicekosten ist eine Abschlagszahlung in
der zu erwartenden Höhe erforderlich. Für jeden
zusätzlichen Verwaltungsaufwand wie
Rechnungsstellung, Rückgabe- und
Zahlungserinnerungen, berechnen wir pro Vorgang 10,-- Euro. |
3.2 |
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Alle Mietpreise gelten gemäß der
jeweils aktuellen Preisliste für 1 Veranstaltung mit bis zu 6
Stunden Betriebszeit unserer Geräte. Sollte die Ausgabe
für einmalige Nutzung aus organisatorischen Gründen
über mehr als 24 Stunden erfolgen, berechnen wir,
wenn keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, pro weiteren Tag 25%
des Grundmietpreises. Bei mehrfacher Nutzung der Geräte am
gleichen Veranstaltungsort ohne zusätzlichen Transport, Auf-
oder Abbau berechnen wir für den 2. Nutzungstag 50% des
Grundmietpreises. Jeder weitere Nutzungstag wird mit 25% des
Grundmietpreises berechnet. Für reservierte Geräte,
die nicht abgeholt werden, wird der volle Mietpreis zuzüglich
Gebühr für Rechnungsstellung fällig. Bei
Stornierung werden ab 14 Tage vor dem Termin 20% des Auftragvolumens,
ab 7 Tage 30%, am Auftragstag der volle Mietpreis berechnet. |
3.3 |
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Unsere Mietpreise enthalten die
Überprüfung und Bereitstellung der Geräte
und Zubehör zur vereinbarten Zeit in unserem Lager., nicht
jedoch Transport, Auf/Abbau oder andere Serviceleistungen. Die Tarife
für Mieten und Dienstleistungen jeder Art sind unseren
aktuellen Preislisten zu entnehmen oder zu erfragen und werden bei
Auftragserteilung als bekannt vorausgesetzt. |
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4.1 |
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Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten
Geräte, Ausrüstungsgegenstände und
Transportbehälter im Ausgabezustand zurückzubringen.
Für nicht glatt aufgewickelte und/oder verschmutzte Kabel,
verschmutzte Geräte und ähnliche
Unzulänglichkeiten berechnen wir die Instandsetzungszeit
gemäß unserer Servicetarife. Beschädigte
Anlagenteile, deren Reparatur offensichtlich nicht mehr
möglich ist oder den Anschaffungspreis übersteigen
würde, werden nicht zurückgenommen und in Rechnung
gestellt. Für das Beschädigen, Entfernen oder
Unkenntlichmachen unserer Firmenschriftzüge auf
Geräten, Racks, Transportbehältern und allem
Zubehör berechnen wir 8,- Euro pro Stück. Die
Rücknahme erfolgt generell unter Vorbehalt einer
sorgfältigen Nachprüfung! |
4.2 |
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Verbrauchsmittel jeder Art, z.B. Nebelfluids,
Pyroeffekte, Batterien, werden bei Rückgabe entsprechender
Behälter und Kartons bemessen und berechnet, bei
Vorauszahlung werden Rücknahmemengen erstattet. |
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5.1 |
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Der Mieter bescheinigt mit seiner Auftragsunterschrift
die Kenntnis und die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
Bei Übernahme bestätigt er den
ordnungsgemäßen Erhalt der beschriebenen Anlagen und
Ausrüstungsteile. Weiterhin versichert der Mieter/Auftraggeber
mit seiner Unterschrift, daß der Veranstaltung
keine behördlichen oder sonst welche
Vorschriften entgegenstehen. |
5.2 |
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt
am Main. |