Geschäftsbedingungen Vermietung T+L Veranstaltungstechnik


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Stand: April 2017



1.1 Der Mieter haftet für alle Schäden an den überlassenen Gegenständen. Bei Nichtrückgabe wird der Neuwert zuzüglich aller Kosten in Rechnung gestellt, die uns durch Anmietung entsprechenden Gerätes zur Erfüllung laufender Aufträge  entstehen. Letzteres gilt  ebenso bei verspäteter oder unvollständiger Rückgabe. Bei Verlust durch Diebstahl hat der Mieter zusätzlich eine von der zuständigen Behörde aufgenommene Diebstahlanzeige vorzuweisen. Übersteigt der von uns festzusetzende Materialwert die Kautionsfähigkeit des Mieters, ist der Nachweis eines Versicherungsabschlusses in entsprechender Höhe  erforderlich.
1.2 Bei Anlagen, die mit dem Aufbau und/oder Bedienung in einem Gebäude durch unser Personal gemietet werden, übernimmt der Mieter/Auftraggeber während der gesamten Einbringungsdauer die Sicherung und Bewachung unserer Anlagen sowie die uneingeschränkte Haftung für alle - auch durch Dritte - verursachten Schäden an unseren Anlagen. Gleiches gilt bei Veranstaltungen auf einem Freigelände.
1.3 Wir haften in keinem Fall für Schäden, die durch unsere Geräte und Anlagen verursacht werden.
1.4 Der freie Zugang zu den gemieteten Geräten muß  uns  jederzeit  möglich sein.
1.5 Vor oder während Veranstaltungen, bei welchen eine Beschädigung der gemieteten Geräte und Anlagen möglich ist, oder Tatsachen bekannt werden, die solches vermuten lassen, kündigen wir den Mietvertrag und fordern bereits installierte Geräte unverzüglich zurück. Dies gilt auch für extreme Witterungsverhältnisse bei Open Air Veranstaltungen. Besteht der Mieter auf Vertragserfüllung, wird sofort eine Kaution in Höhe des Neuwertes der Anlage in bar fällig.

2.1 Bei Abholung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie die Angabe des Einsatzortes unserer Anlagen erforderlich. Wir behalten uns das Recht vor, die Hinterlegung einer Kaution oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zu verlangen.
2.2 Weitervermietung ist nur mit  unserer - im Einzelfall ausdrücklich eingeholten - Zustimmung zulässig.
2.3 Wir bescheinigen mit Übergabeunterschrift den einwandfreien technischen Zustand sowie die Vollständigkeit der Geräte,  Kabel und Zubehörteile  für  den vom Mieter  genannten Einsatzzweck.  Sollten bei Inbetriebnahme unserer Geräte trotzdem Mängel erkennbar werden, sind wir davon vor einer eventuell möglichen, eingeschränkten oder teilweisen Nutzung in Kenntnis zu setzen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt. Reparaturen und technische Eingriffe des Mieters an unseren Anlagen sind  unzulässig.

3.1 Unsere Forderungen für Vermietung sind bei Abholung bzw. vor Veranstaltungsbeginn in bar zu entrichten. Für Transport- und Servicekosten ist eine Abschlagszahlung in der zu erwartenden Höhe erforderlich. Für jeden zusätzlichen Verwaltungsaufwand wie  Rechnungsstellung,  Rückgabe-  und Zahlungserinnerungen,  berechnen wir pro Vorgang 10,-- Euro.
3.2 Alle Mietpreise gelten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste für 1 Veranstaltung mit bis zu 6 Stunden Betriebszeit unserer Geräte. Sollte die Ausgabe für einmalige Nutzung aus organisatorischen Gründen über  mehr als 24 Stunden erfolgen, berechnen wir, wenn keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, pro weiteren Tag 25% des Grundmietpreises. Bei mehrfacher Nutzung der Geräte am gleichen Veranstaltungsort ohne zusätzlichen Transport, Auf- oder Abbau berechnen wir für den 2. Nutzungstag 50% des Grundmietpreises. Jeder weitere Nutzungstag wird mit 25% des Grundmietpreises berechnet. Für reservierte Geräte, die nicht abgeholt werden, wird der volle Mietpreis zuzüglich Gebühr für Rechnungsstellung fällig. Bei Stornierung werden ab 14 Tage vor dem Termin 20% des Auftragvolumens, ab 7 Tage 30%, am Auftragstag der volle Mietpreis berechnet.
3.3 Unsere Mietpreise enthalten die Überprüfung und Bereitstellung der Geräte und Zubehör zur vereinbarten Zeit in unserem Lager., nicht jedoch Transport, Auf/Abbau oder andere Serviceleistungen. Die Tarife für Mieten und Dienstleistungen jeder Art sind unseren aktuellen Preislisten zu entnehmen oder zu erfragen und werden bei Auftragserteilung als bekannt vorausgesetzt.

4.1 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte, Ausrüstungsgegenstände und Transportbehälter im Ausgabezustand zurückzubringen. Für nicht glatt aufgewickelte und/oder verschmutzte Kabel, verschmutzte Geräte und ähnliche Unzulänglichkeiten berechnen wir die Instandsetzungszeit gemäß unserer Servicetarife. Beschädigte Anlagenteile, deren Reparatur offensichtlich nicht mehr möglich ist oder den Anschaffungspreis übersteigen würde, werden nicht zurückgenommen und in Rechnung gestellt. Für das Beschädigen, Entfernen oder Unkenntlichmachen unserer Firmenschriftzüge auf Geräten, Racks, Transportbehältern und allem Zubehör berechnen wir 8,- Euro pro Stück. Die Rücknahme erfolgt generell unter Vorbehalt einer sorgfältigen Nachprüfung!
4.2 Verbrauchsmittel jeder Art, z.B. Nebelfluids, Pyroeffekte, Batterien, werden bei Rückgabe entsprechender Behälter und Kartons bemessen und berechnet, bei  Vorauszahlung werden Rücknahmemengen erstattet.

5.1 Der Mieter bescheinigt mit seiner Auftragsunterschrift die Kenntnis und die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Bei Übernahme bestätigt er den ordnungsgemäßen Erhalt der beschriebenen Anlagen und Ausrüstungsteile. Weiterhin versichert der Mieter/Auftraggeber mit seiner Unterschrift, daß der Veranstaltung keine  behördlichen oder sonst welche  Vorschriften entgegenstehen.
5.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.


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